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Krankenkassenvergleich 2021

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Anmeldung in der Schweiz

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Wie Sie sich in Ihrer neuen Gemeinde in der Schweiz anmelden

Wenn Sie in die Schweiz umziehen möchten, müssen Sie sich selbst und Ihre Familie bei der zuständigen Einwohnerkontrolle anmelden. Das sollte am besten kurz nach Ihrem Zuzug geschehen. Als EU-Bürger haben Sie 14 Tage nach Ihrem Zuzug und vor Ihrem ersten Arbeitstag Zeit, um die Anmeldung bei den Behörden durchzuführen. Denken Sie ebenfalls daran, eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, falls Sie das noch nicht erledigt haben sollten.

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Wo Sie sich anmelden können

Die Anmeldung erfolgt in der Regel persönlich beim Personenmeldeamt beziehungsweise bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde. Die Adresse und Öffnungszeiten der Einwohnerkontrolle, die für Ihre Gemeinde zuständig ist, müssen Sie in Erfahrung bringen.

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Welche Unterlagen Sie für die Anmeldung benötigen

Die für Ihre Gemeinde zuständige Einwohnerkontrolle benötigt einige Unterlagen von Ihnen, um Sie und Ihre Familie korrekt anmelden zu können:

  • Jedes einreisende Familienmitglied benötigt einen gültigen amtlichen Ausweis.
  • Jedes einreisende Familienmitglied benötigt ein aktuelles Passfoto.
  • Sie benötigen einen Nachweis Ihrer Krankenversicherung.
  • Sie benötigen einen Nachweis über Ihren Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Familienbuch).
  • Sie benötigen eine Kopie Ihres aktuellen Mietvertrages in der Schweiz.
  • Sie benötigen einen gültigen Arbeitsvertrag oder eine Bescheinigung über die Zulassung an einer Hochschule für Studierende.

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Welche Arten von Aufenthaltsbewilligungen es gibt

Als ausländischer Staatsangehöriger, der in der Schweiz wohnen und arbeiten möchte, müssen Sie neben einer gültigen Arbeitsbewilligung auch eine Aufenthaltsbewilligung vorweisen können. Die Aufenthaltsbewilligung wird normalerweise vom Arbeitgeber beantragt. Es gibt dabei fünf unterschiedliche Arten von Aufenthaltsbewilligungen (vollständige Informationen über die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration (BFM)):

  • Bewilligung B (Aufenthaltsbewilligung): Die Bewilligung B ist eine Aufenthaltsbewilligung mit Arbeitserlaubnis, die bei Vorlage eines mindestens 12 Monate dauernden Arbeitsvertrages ausgestellt wird und eine Gültigkeit von fünf Jahren hat. Die Berufsausübung und die Wahl des Wohnorts sind uneingeschränkt.
  • Bewilligung C (Niederlassungsbewilligung): Die Bewilligung C ist eine Niederlassungsbewilligung für unbeschränkte Zeit. Ein regulärer und ununterbrochener Aufenthalt in der Schweiz von fünf Jahren ist die einzige Bedingung.
  • Bewilligung G (Grenzgängerbewilligung): Die Bewilligung G wird Besitzern eines gültigen Arbeitsvertrags in einer Schweizer Grenzregion ausgestellt, die im grenznahen Ausland wohnen und mindestens einmal pro Woche an ihren ausländischen Wohnort zurückkehren.
  • Bewilligung L (Kurzaufenthaltsbewilligung): Die Bewilligung L wird für eine befristete Zeit für Personen zwischen 18 und 30 Jahren mit einem bestimmten Aufenthaltszweck, wie beispielsweise ein Praktikum oder eine Beschäftigung als Au pair in der Schweiz ausgestellt. Die Bewilligung L kann bei Erfüllung der dafür nötigen Voraussetzungen in eine Bewilligung B oder G umgewandelt werden.
  • Ausweis Ci (Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit): Der Ausweis Ci ist für Ehegatten und Kinder bis zum 25. Lebensjahr von Beamten intergouvernementaler Organisationen sowie für Mitglieder ausländischer Vertretungen gedacht und ist während der Dauer der Hauptinhaberfunktion gültig.

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