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Fragen und Antworten zu Krankenkassen

Kann ich trotz Krankheit die Selbstbeteiligung/Franchise ändern?
Ja, die Selbstbeteiligung kann ohne Probleme zum Jahresende erhöht oder auch gesenkt werden.
Senkung der Selbstbeteiligung/Franchise: Sie müssen bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag dieses Monats die von Ihnen gewünschte Senkung der Franchise Ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen. Maßgeblich für die Einhaltung des Datums ist das Eintreffen des Briefes bei der Versicherung.
Erhöhung der Selbstbeteiligung/Franchise: Für die Mitteilung einer Erhöhung der Franchise haben Sie Zeit bis zum 31. Dezember bzw. bis zum letzten Arbeitstag dieses Monats.

Muss ich beim Abschluss einer Grundversicherung Fragen zu meiner Gesundheit beantworten?
Nein, das müssen Sie nicht! Jede Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Sie vorbehaltlos in die gesetzlich verpflichtende Grundversicherung aufzunehmen. Ihr Alter und/oder Ihr Gesundheitszustand sind dafür nicht maßgeblich. Einen Fragebogen mit Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand müssen Sie lediglich bei Abschluss einer Zusatzversicherung ausfüllen.

Brauche ich eine Krankenversicherung während des Militärdienstes?
Die Antwort darauf ist abhängig von der Dauer Ihres Militärdienstes. Im KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung) steht in Art.3 Abs.4, dass die Versicherungspflicht für Personen ausgesetzt wird, die während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen dem MVG (Bundesgesetz über die Militärversicherung) unterstellt sind. Das bedeutet, dass Sie bei einer darüber hinausgehenden Dienstzeit keine Beiträge für die gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung bezahlen müssen. Gegenüber der Krankenkasse müssen Sie einfach den Nachweis über die Dauer Ihres Militärdienstes erbringen. Schicken sie dazu eine Kopie Ihres Marschbefehls an die Kasse.

Welche Leistungen bekomme ich von der Grundversicherung im Ausland erstattet
Die Grundversicherung erstattet im Ausland grundsätzlich nur Leistungen für medizinische Notfallbehandlungen. Die Leistungserstattung der Grundversicherung für Behandlungen im Ausland liegt bei maximal dem doppelten Betrag, den eine äquivalente Behandlung in der Schweiz in Anspruch genommen hätte. Innerhalb Europas ist diese Kostenerstattung in der Regel ausreichend. In manchen Überseegebieten, wie beispielsweise Australien, Japan, Kanada, Neuseeland und den USA, in denen die Kosten für medizinische Behandlungen zum Teil sehr hoch ausfallen können, ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz deshalb unerlässlich.
Falls Sie in der Schweiz versichert sind und sich in einem EU- oder EFTA-Mitgliedsstaat wegen eines Notfalls ärztlich behandeln lassen müssen, ist der Ablauf wie folgt: Eine in Ihrem Aufenthaltsland zuständige Krankenversicherung übernimmt die Kosten gemäß den vereinbarten Tarifen. Als Versicherter übernehmen Sie die dort gültige Kostenbeteiligung. Die ausländische Krankenversicherung rechnet die Kosten über eine Zentrale in der Schweiz mit Ihrer Schweizerischen Krankenkasse ab.
Seit Anfang 2006 gibt es für alle Krankenversicherten in der Schweiz eine Versichertenkarte, die das ehemalige Formular E111 ersetzt. Auf der kreditkartengroßen Versichertenkarte sind alle wesentlichen persönlichen Angaben verzeichnet.
Tipp
Denken Sie vor allem bei einer Reise in eines der oben genannten Länder daran, eine separate Reisekrankenversicherung abzuschließen.

Muss ich für eine Zusatzversicherung Fragen zu meiner Gesundheit beantworten?
Ja, das müssen Sie! Bei Abschluss einer Zusatzversicherung sind Sie verpflichtet, einen Katalog von Gesundheitsfragen zu beantworten. In der Regel müssen Sie dabei Auskunft über Vorerkrankungen und ärztliche Behandlungen, die in den letzten fünf Jahren stattgefunden haben, geben.
Die Anzahl und Art der Fragen unterscheiden sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Informationen, welche Krankenkassen besonders wissbegierig sind und welche sich mit wenigen Auskünften zufrieden geben, gibt es nicht.
Auf jeden Fall sollten Sie den Fragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie bei bestimmten Fragen Falsch- oder unzureichende Angaben gemacht haben, ist die Krankenkasse berechtigt, Sanktionen gegen Sie zu ergreifen. Die Bandbreite der Sanktionsmaßnahmen, die eine Kasse gegen Sie einleiten kann, reicht von der Verweigerung einer Versicherungsleistung für eine bestimmte Behandlung bis hin zur Kündigung der gesamten Versicherung. Im Falle eines Ausschlusses der Versicherungsleistung übernimmt die Zusatzversicherung nicht mehr die Kosten für die Behandlung oder Therapie einer Krankheit. Genaue Angaben zu den möglichen Sanktionen erhalten Sie in den Vertragsbedingungen Ihrer Zusatzversicherung.

Welche Leistungen erhalte ich bei Mutterschaft?
Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) wird allen Krankenkassen vorgegeben, welche Leistungen (auch Mutterschaftsleistungen) Sie im Rahmen der verpflichtenden Grundversicherung vergüten müssen. In Artikel 29 des KVG sind die Mutterschaftsleistungen wie folgt geregelt:
"Art. 29 Mutterschaft
- Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt neben den Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit die Kosten der besonderen Leistungen bei Mutterschaft.
- Diese Leistungen umfassen:
- die von Ärztinnen und Ärzten oder von Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft;
- die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einem Geburtshaus sowie die Geburtshilfe durch Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen;
- die notwendige Stillberatung;
die Pflege und den Aufenthalt des gesunden Neugeborenen, solange es sich mit der Mutter im Spital aufhält."
Vor dem Hintergrund, dass alle Krankenkassen für dieselben Leistungen aufkommen, können Sie auch während einer Schwangerschaft ohne Probleme zu einer günstigeren Kasse wechseln. Damit bleibt Ihnen mehr Geld übrig für Ihr Neugeborenes und die notwendige Babyausstattung. Bei Prämienschweiz.ch können Sie die passende Krankenkasse finden.
Tipp
Für Krankenkassen ist es häufig nicht auf den ersten Blick ersichtlich, ob es sich bei einer Behandlung um Kosten in Verbindung mit Ihrer Schwangerschaft handelt. Bitten Sie Ihren Arzt deshalb immer, auf schwangerschaftsbezogenen Rechnungen einen entsprechenden Vermerk zu notieren.
Bei Zusatzversicherungen gelten der Leistungskatalog und die Vertragsbestimmungen aus den Versicherungsbedingungen. Bitte beachten Sie, dass für Behandlungsleistungen mit Bezug auf Mutterschaft eine Karenzzeit nach Abschluss der Zusatzversicherung besteht.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei einer Zusatzversicherung?
Bei einer Prämienerhöhung: In diesem Fall gelten die Bestimmungen der Versicherungsbedingungen (z.B. ein Monat ab Kündigung oder zum Jahresende).
Bei einer unveränderten Prämie: In diesem Fall gelten die Kündigungsfristen der Zusatzversicherungen.
Tipp
- Sie sollten Ihre aktuelle Zusatzversicherung erst kündigen, wenn Sie von der neuen Krankenkasse eine vorbehaltlose Aufnahmebestätigung erhalten haben. Ansonsten ist es empfehlenswert, lediglich die Grundversicherung zu kündigen.
- Falls die Krankenkasse Sie als Antragssteller als gesundheitlichen Risikoversicherten einstuft, kann die Kasse bei Ihrem Antrag auf Zusatzversicherung einen zeitlich befristeten oder sogar unbefristeten Vorbehalt anbringen. Das bedeutet für Sie als Versicherten, dass Sie für die im Vorbehalt angeführten Krankheiten keinen Anspruch auf Leistungserstattung haben.
- Beantworten Sie alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig.
- Berücksichtigen Sie, dass Krankenkassen das Recht haben, auch nachträglich Vorbehalte anzubringen, sofern sich herausstellt, dass Sie beim Ausfüllen des Versicherungsantrages falsche oder unvollständige Angaben gemacht haben.

Welche Kostenbeteiligung erwartet mich bei Mutterschaft?
Bei einer komplikationslosen Schwangerschaft müssen Sie sich nicht an den Kosten beteiligen. Die Leistungen der Grundversicherung bei Mutterschaft sind im Krankenversicherungsgesetzt (KVG) im Detail aufgelistet. Dazu gehören Geburtsvorbereitungskurse, Kontrolluntersuchungen, die Entbindung und die Stillberatung.
Bis Anfang 2014 mussten Schwangere mit Komplikationen eine Kostenbeteiligung tragen, da Krankenhausaufenthalte zur Vermeidung von Frühgeburten, Therapien von Schwangerschaftsdiabetes oder Psychotherapien von nachgeburtlichen Depressionen als Krankheiten deklariert waren. Seit dem 1. März 2014 ist eine Gesetzesänderung in Kraft, gemäß der Frauen mit Schwangerschaftskomplikationen ab der 13. SSW bis acht Wochen nach der Entbindung keine Kostenbeteiligungen mehr tragen müssen.

Welche Kündigungsfrist habe ich bei der Krankenversicherung?
Grundversicherung: Für eine wirksame Kündigung zum Jahresende muss Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag dieses Monats als eingeschriebener Brief bei Ihrer aktuellen Krankenkasse eintreffen. Diese Kündigungsdaten gelten unabhängig davon, ob sich Ihre Versicherungsprämie im kommenden Jahr erhöht oder reduziert.
Für eine Kündigung zum 30. Juni müssen Sie Ihr Kündigungsschreiben als eingeschriebenen Brief bis zum 31. März bzw. bis zum letzten Arbeitstag dieses Monats an Ihre aktuelle Krankenkasse schicken. Diese Kündigungsdaten gelten jedoch ausschließlich für Krankenversicherte mit einer Selbstbeteiligung/Franchise von CHF 300 (Kinder: CHF 0) und in einer Standardgrundversicherung. Für alternative Versicherungsmodelle, wie beispielsweise HMO oder Telmed, finden sie keine Anwendung. Bei diesen (und weiteren) Modellen ist der Wechsel der Krankenkasse erst zum Ende eines Kalenderjahres möglich.

Welchen Administrationszuschlag muss ich bei bei Abschluss von Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Kassen zahlen?
Sie haben das Recht, die Grundversicherung und Zusatzversicherung(en) bei unterschiedlichen Krankenkassen abzuschließen. Krankenversicherungen dürfen nicht mehr Ihre Zusatzversicherung(en) kündigen, wenn Sie mit Ihrer Grundversicherung zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Manche Kassen erheben jedoch in solchen Fällen einen Zuschlag für gestiegene Verwaltungskosten bei den Zusatzversicherungen. Sofern Sie diesen nicht bezahlen, können Sie gewisse Vergünstigungen wie einen Familien- oder Kollektivrabatt verlieren. Obwohl erlaubt, machen nur wenige Kassen von diesem Recht Gebrauch.
Da die Leistungen in der Grundversicherung bei allen Krankenkassen gleich sind, empfiehlt Prämienschweiz.ch, für die Grundversicherung in eine möglichst günstige Krankenkasse zu wechseln. Die Prämienhöhe sollte bei der Grundversicherung das Hauptentscheidungskriterium sein.

Wie gehe ich vor, wenn ich meine Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen abgeschlossen habe?
- Fertigen Sie vor dem Einsenden einer Arztrechnung für Ihre eigenen Unterlagen eine Kopie an.
- Schicken Sie Ihre Rechnung(en) an die Krankenkasse, bei der Ihre Grundversicherung besteht. Geben Sie Ihrer Kasse vorsorglich den Hinweis, dass Sie weitere Zusatzversicherungen bei einer bzw. mehreren anderen Kasse(n) besitzen. Ihre Grundversicherungskasse sendet Ihnen nach Rechnungsprüfung eine Abrechnung zurück.
- Diese Abrechnung können Sie im Abschluss mit der Rechnungskopie der Arztrechnung an die Krankenkasse weiterleiten, bei der Ihre Zusatzversicherung besteht. Unter Umständen erhalten Sie gleich zwei Originalrechnungen, die Sie dann an die jeweiligen Krankenkassen übermitteln können.
Zurich
"Unkompliziert!"
Ihr Bedienung war schnell und unkompliziert. Merci!
Bern
"Professionelle..."
Ich habe mir alle Fakten und alle meine Optionen erklären lassen.
St Gallen
"Vielen Dank!"
Ich musste meine Krankenkasse schnell ändern. Vielen Dank!
Zurich
"Transparent."
Perfekt transparent, danke, dass du alles erklärt hast.
Bern
"Gründlich..."
Ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe.