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Krankenkassenvergleich 2021

Krankenkassenvergleich 2021

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Franchise und Wahl

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Welche Franchise ist die richtige für mich?

Die Franchise ist der Betrag, den Sie als versicherte Person selber bezahlen müssen, bevor die Krankenkasse einspringt. Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken pro Jahr für Erwachsene, Kinder sind von der Franchise befreit und können somit die Franchise 0 Franken wählen. Wenn Sie sich für eine höhere Wahlfranchise entscheiden, können sind pro Jahr maximal 2500 Franken einzusparen. Daher profitieren Sie von einem substanziellen Prämienrabatt.

Beispiel:Ihre Behandlungskosten (Arzt, Spital, Medikamente, etc.) in einem Jahr betragen 2000 Franken. Daran bezahlen Sie 300 Franken Franchise sowie 10 Prozent Selbstbehalt an den Rest, also insgesamt 470 Franken (300 Fr. + 10 % von 1700 Fr. = 470 Fr.). Den Rest von 1530 Franken bezahlt die Krankenversicherung.

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Franchise und Selbstbehalt

Wenn medizinische Kosten anfallen (Arzt, Spital, Medikamente, usw.) haben die Versicherten selbst einen bestimmten Betrag zu tragen, bevor der Versicherer die weiteren Kosten übernimmt. Der pro Kalenderjahr vom Versicherten zu bezahlende Betrag (bevor der Versicherer mit der Rückvergütung beginnt), wird Franchise genannt. Bei Beginn jedes Kalenderjahrs beginnt die Zählung wieder von vorn.

Jeder Versicherte kann die Franchise wählen, die ihm am besten entspricht. Wenn die medizinischen Kosten innerhalb des Jahres den Betrag der Franchise erreicht haben, übernimmt die Krankenkasse 90% der restlichen Kosten. 10% verbleiben zu Lasten des Versicherten, dies ist der sogenannte Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist bei Erwachsenen auf 700 Franken und bei den Kindern (0-18) auf 350 Franken pro Jahr begrenzt.

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Welche Kosten muss ich selber tragen?

Kostenbeteiligung: Ein Teil der Behandlungskosten geht zu Lasten der Versicherten. Die Kostenbeteiligung setzt sich zusammen aus:

  • der ordentlichen Franchise. Sie beträgt 300 Franken pro Jahr, wobei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre keine ordentliche Franchise bezahlen;
  • dem Selbstbehalt von 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrages, jedoch bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr (Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 350 Franken). Ausnahme (Medikamente): der Selbstbehalt für Arzneimittel, die durch in einem bestimmten Ausmass günstigere Arzneimittel austauschbar sind, beträgt 20 Prozent. Es können Originalpräparate und Generika mit einem erhöhten Selbstbehalt belegt sein. Ihr Arzt/Ihre Ärztin oder Ihr Apotheker/Ihre Apothekerin können Ihnen diesbezüglich nähere Auskunft erteilen.

Die ordentliche Kostenbeteiligung beträgt somit maximal 1000 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken für Kinder und Jugendliche.

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Mutterschaft und Franchise

Auf den Kosten der spezifischen Mutterschaftsleistungen (mehr Infos unter Rubrik: Krankenkasse Baby) wird keine Kostenbeteiligung erhoben. Ausserdem müssen sich Frauen ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht mehr an den Kosten für allgemeine medizinische Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit beteiligen. Sie müssen sich auch nicht mehr an den Behandlungskosten von unabhängig von der Schwangerschaft auftretenden Krankheiten beteiligen.

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Senkung der Franchise

Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist jeweils auf Beginn eines Kalenderjahres möglich. Die gewünschte tiefere Franchise muss der Krankenkasse bis zum 30. November bzw. bis zum letzten Arbeitstag im November schriftlich mitgeteilt werden (massgeblich ist der Tag, an dem der Brief beim Versicherer eintrifft).

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Folgende Franchisenstufen sind möglich:

Kinder (bis 18 Jahre)

  • CHF 100
  • CHF 200
  • CHF 300
  • CHF 400
  • CHF 500
  • CHF 600

Junge Erwachsene (19-25 Jahre) und Erwachsene (ab 26 Jahren)

  • CHF 300
  • CHF 500
  • CHF 1'000
  • CHF 1'500
  • CHF 2'000
  • CHF 2'500

Zurich

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Ihr Bedienung war schnell und unkompliziert. Merci!

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Noah Bodmer
Bern

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Ich habe mir alle Fakten und alle meine Optionen erklären lassen.

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Perfekt transparent, danke, dass du alles erklärt hast.

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Mia Favre
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Lïa Aebischer