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Grundversicherung

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Versicherte Leistungen – Was ist versichert
Die Leistungen sind gesetzliche geregelt und daher bei allen Krankenkassen gleich.
Ambulante Behandlungen
Gedeckt sind die Kosten zum Tarif des Wohnkantons oder Arbeitsorts bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Ernährungsberatern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern
Alternativmedizin
Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, Traditionelle Chinesische Medizin und Neuraltherapie nach Huneke bei anerkannten Ärzten mit FMH-anerkannter Weiterbildung in der betreffenden komplementärmedizinischen Disziplin.
Stationäre Aufenthalte
Weder betraglich noch zeitlich limitierte Behandlung in der allgemeinen Abteilung
Präventivleistungen (Check-Up)
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten sowie für vorsorgliche Massnahmen zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind. Die Untersuchungen oder vorsorglichen Massnahmen werden von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt oder angeordnet.
Ausland
Kostendeckung bei Notfällen ob ambulant oder stationär, in der allgemeinen Abteilung bis maximal zum doppelten Tarif des Wohnkantons
Medikamente
Ärztliche verordnete Medikamente der Generikaliste des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Arzneimittelliste oder Spezialitätenliste
Bade – und Erholungskuren
Badekuren: Es werden CHF 10 pro Tag über maximal 21 Tage pro Jahr vergütet. Auch die medizinischen Kosten werden übernommen
Erholungskuren: nur die medizinischen Kosten werden übernommen
Hilfsmittel
Beiträge an Hilfsmittel gemäss Liste «Mittel und Gegenstände»vom Bundesamt für Gesundheit
Vorsorgeuntersuchungen
Beiträge an Massnahmen der medizinischen Prävention, z.B. Kinderimpfungen, gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen u.a.
Transport- und Rettungskosten
Transportkosten: 50% der Kosten, max. CHF 500 pro Kalenderjahr (zB eine Verlegung in ein anderes Spital)
Rettungskosten: 50% der Kosten, max. CHF 5000 pro Kalenderjahr (zB eine Blaulichtfahrt in einem Krankenwagen)
Sehhilfen (Brillen & Kontaktlinsen)
Bis zum 18. Altersjahr werden unter Voraussetzung einer ärztlichen Verordnung CHF 180 pro Jahr vergütet
Pflege
Kostendeckung für die ärztlich verordneten Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex- Organisationen zu Hause oder in Pflegeheimen
Zahnbehandlungen
Kostendeckung bei schweren Erkrankungen des Kausystems oder wenn die Behandlung wegen einer schweren Allgemeinerkrankung notwendig ist und bei Zahnunfällen
Psychotherapie
Kostendeckung für Psychotherapie beim Arzt
Mutterschaftsleistungen bzw. Schwangerschaftsleistungen
- 8 Kontrolluntersuchungen
- 2 Ultraschalluntersuchungen bei normaler Schwangerschaft
- Geburt zu Hause oder im Spital
- Geburtsvorbereitungskurs max. CHF 100
- Stillberatung max. 3 Sitzungen
- Kontrolle nach der Geburt
Geltungsbereich – Wo ist die Krankenkasse gültig?
- Die Krankenkasse erbringt Leistungen im Wohnkanton der versicherten Person. Im Notfall auch in der ganzen Schweiz oder im Ausland. Die Deckung im Ausland ist jedoch begrenzt, bezahlt wird maximal der doppelte Betrag, welcher für die Behandlung der gleichen Diagnose im Wohnkanton nötig gewesen wäre.
Ausschlüsse – Was wird von der Deckung ausgeschlossen?
Die Krankenkasse erbringt Leistungen im Wohnkanton der versicherten Person. Im Notfall auch in der ganzen Schweiz oder im Ausland. Die Deckung im Ausland ist jedoch begrenzt, bezahlt wird maximal der doppelte Betrag, welcher für die Behandlung der gleichen Diagnose im Wohnkanton nötig gewesen wäre.
- Zahnbehandlungen welche nicht unter den Begriff „schwerwiegende Erkrankungen des Kausystems“ fallen.
- Medikamente oder Behandlungsmethoden welche nicht unter die Leistungspflicht der Grundversicherung fallen.
Mögliche versicherte Schadenbeispiele
- Bei einer Versicherten Person wird Krebs diagnostiziert. Die Behandlung im Spital sowie die Medikamente werden nach Abzug der Franchise und des Selbstbehaltes vollumfänglich übernommen. Das Krebsmedikament Avastin welches für 2 Wochen reicht kostet 2’095.- Franken.
- Aufgrund Beschwerden im Rücken, wird Ihnen eine Therapie bei einem Physiotherapeuten empfohlen.
Tipps zur Grundversicherung
- Wählen Sie Ihre Franchise anhand Ihrer Behandlungskosten grundsätzlich gilt, bei Kosten unter 2’000.- / Jahr die Franchise 2’500.- zu wählen und bei höheren Kosten als 2’000.- die Franchise 300.-.
- Die Prämien sind öffentlich und können daher leicht verglichen werden. Die Grundversicherung kann unabhängig vom Gesundheitszustand gewechselt werden. Auch die Franchise kann jeweils per 01.01. nach Wunsch angepasst werden.
Zurich
"Unkompliziert!"
Ihr Bedienung war schnell und unkompliziert. Merci!
Bern
"Professionelle..."
Ich habe mir alle Fakten und alle meine Optionen erklären lassen.
St Gallen
"Vielen Dank!"
Ich musste meine Krankenkasse schnell ändern. Vielen Dank!
Zurich
"Transparent."
Perfekt transparent, danke, dass du alles erklärt hast.
Bern
"Gründlich..."
Ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe.