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Unfall- und Krankenversicherung

Krankenversicherung
Aufgabe der Krankenversicherung ist es, eine hochwertige medizinische Versorgung aller Versicherten zu garantieren. Ein solcher Versicherungsschutz ist für alle Erwachsenen und Kinder mit Wohnsitz in der Schweiz vorgeschrieben, es besteht jedoch Wahlfreiheit bei der Wahl des Versicherers. Bei medizinischen Folgen eines Unfalls ist stets zu prüfen, ob statt der Krankenversicherung die Unfallversicherung vorrangig zuständig ist.

Unfallversicherung
Die Unfallversicherung deckt die Folgekosten eines Berufsunfalls oder einer Berufskrankheit ab, grundsätzlich auch die Folgekosten nicht beruflich bedingter Unfälle. Dieser Versicherungsschutz besteht für alle in der Schweiz tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Neben der gesundheitlichen Genesung liegen weitere Schwerpunkte auf der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie der Kompensation möglicher Verdienstausfälle.

Automatischer Schutz für alle Beschäftigten
Die Unfallversicherung wird automatisch von der Arbeitgeberin beziehungsweise dem Arbeitgeber abgeschlossen. Ihr Versicherungsschutz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Personen in Ausbildungsverhältnissen (Berufsausbildung, Volontariat, Praktikum). Auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter sowie Haus- und Reinigungspersonal in Privathaushalten sind versichert. Dasselbe gilt für Personen in Lehr- und Invalidenwerkstätten.

Nicht versicherte Personen
Nicht versichert sind Personen, die in keinem Arbeitsverhältnis stehen und die daher kein Arbeitgeber bei der Unfallversicherung versichert. Dazu zählen neben Kindern auch Studentinnen und Studenten sowie Rentnerinnen und Rentner. Auch selbständig Tätige fallen nicht unter den Schutz der Unfallversicherung. Diese Personengruppen müssen sich im Rahmen ihrer Krankenversicherung zusätzlich gegen Unfälle versichern.

Franchise und Selbstbehalt
Krankenversicherte müssen sich an den medizinischen Behandlungskosten entsprechend dem in der Police vereinbarten Franchise und dem Selbstbehalt beteiligen, es besteht also kein Anspruch auf eine vollständige Kostenübernahme. In der Unfallversicherung ist hingegen keine Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten erforderlich.

Leistungsumfang der Unfallversicherung
Die Kosten der medizinischen Behandlung deckt die Unfallversicherung sowohl bei Berufsunfällen als auch bei Freizeitunfällen ab. Auch die damit verbundenen Verdienstausfälle werden durch die Zahlung von Tagegeldern beziehungsweise Renten kompensiert. Verluste von Einkommen oberhalb von 148.200 CHF jährlich werden jedoch nicht ausgeglichen. Eine wichtige Ausnahme bilden Arbeitsverhältnisse mit einer Arbeitszeit von weniger als acht Wochenstunden. In diesem Fall sind nur Berufsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert, nicht aber Freizeitunfälle. Daher ist hier der zusätzliche Unfallschutz der Krankenversicherung weiterhin erforderlich.

Tipps vom Krankenversicherungsexperten von Prämienschweiz:
Mit Blick auf die Absicherung im Alter lohnt es sich oft, schon in jungen Jahren bei der Krankenversicherung eine Zusatzversicherung mit eingeschlossenem Unfallschutz abzuschließen. Damit liegt zwar anfänglich eine eigentlich unnötige Doppelversicherung für einige Unfallrisiken vor, die sich angesichts der günstigen Prämien aber langfristig dennoch auszahlt, wenn im Rentenalter der Schutz der Unfallversicherung entfällt.
Wer viel reist, sollte ebenfalls seinen Unfallschutz in der Krankenversicherung prüfen. Etwaige Versicherungslücken können auch über eine Reiseversicherung geschlossen werden, wenn dies innerhalb der Krankenversicherung nicht möglich ist.
Zurich
"Unkompliziert!"
Ihr Bedienung war schnell und unkompliziert. Merci!
Bern
"Professionelle..."
Ich habe mir alle Fakten und alle meine Optionen erklären lassen.
St Gallen
"Vielen Dank!"
Ich musste meine Krankenkasse schnell ändern. Vielen Dank!
Zurich
"Transparent."
Perfekt transparent, danke, dass du alles erklärt hast.
Bern
"Gründlich..."
Ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe.