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Krankenkassenvergleich 2021

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Mutterschaft

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Kostenbeteiligung bei Mutterschaft?

Bei einer Schwangerschaft ohne Komplikationen muss keine Kostenbeteiligung bezahlt werden. Die Leistungen aus der Grundversicherung sind im Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau deklariert. Es handelt sich dabei um Geburtsvorbereitungskurse, Kontrolluntersuchungen, Entbindung und Stillberatung.

Bis anhin mussten Schwangere mit Komplikationen Kostenbeteiligung bezahlen, da diese Behandlungen als Krankheit abgerechnet wurden. Dies sind beispielsweise Hospitalisationen zur Vermeidung einer Frühgeburt, Behandlungen von Schwangerschaftsdiabetes und Infektionen oder psychotherapeutische Behandlungen von Depressionen nach der Geburt. Per 1. März 2014 tritt die Gesetzesänderung in Kraft, welche besagt, dass Frauen mit Komplikationen ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt keine Kostenbeteiligung mehr bezahlen müssen.

Da alle Krankenkassen ohnehin die genau gleichen Leistungen bezahlen, können Sie getrost zu einer günstigen Krankenkasse wechseln, auch während der Schwangerschaft. So haben Sie mehr Geld für sich und die Babyausstattung zur Verfügung. Sie finden bei Prämienschweiz.ch neben der Prämienhöhe zusätzlich auch Tipps über Familienrabatte

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Leistungen bei Mutterschaft

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schreibt allen Kassen vor, welche Leistungen (auch welche Mutterschaftsleistungen) sie aus der obligatorischen Grundversicherung vergüten müssen. Die Mutterschaftsleistungen sind im Artikel 29 des Krankenversicherungsgesetzes folgendermassen geregelt:

Art. 29 Mutterschaft

  1. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt neben den Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit die Kosten der besonderen Leistungen bei Mutterschaft.
  2. Diese Leistungen umfassen:
  • die von Ärztinnen und Ärzten oder von Hebammen durchgeführten oder ärztlich angeordneten Kontrolluntersuchungen während und nach der Schwangerschaft;
  • die Entbindung zu Hause, in einem Spital oder einer Einrichtung der teilstationären Krankenpflege sowie die Geburtshilfe durch Ärztinnen und Ärzte oder Hebammen;
  • die notwendige Stillberatung.

Bei den Zusatzversicherungen gelten die Leistungen und Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen. Beachten Sie, dass für Leistungen betreffend Mutterschaft nach Abschluss der Versicherung unterschiedliche Karenzfristen bestehen. Mehr dazu finden Sie unter Rubrik «Karenzfristen»:

Zurich

"Unkompliziert!"

Ihr Bedienung war schnell und unkompliziert. Merci!

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Noah Bodmer
Bern

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Ich habe mir alle Fakten und alle meine Optionen erklären lassen.

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Ich musste meine Krankenkasse schnell ändern. Vielen Dank!

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Zurich

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Perfekt transparent, danke, dass du alles erklärt hast.

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Bern

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Ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe.

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Lïa Aebischer