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Neu in der Schweiz, Tipps und Informationen

Brauche ich zwingend eine Schweizer Krankenversicherung?
Wie in den meisten Ländern Europas besteht auch in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht. Gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) ist die Krankenpflegeversicherung nach KVG grundsätzlich für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie deckt die grundlegenden Bedürfnisse bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft. Deshalb wird sie auch obligatorische Grundversicherung genannt.

Muss ich für die Krankenversicherung eine Anmeldefrist beachten?
Ja, nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle (also ab dem Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung oder Ihres Ausländerausweises).

Neu in der Schweiz, Tipps und Informationen
Tipp
Wer muss sich in der Schweiz versichern?
- wenn Sie in der Schweiz wohnhaft sind, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Jedes Familienmitglied muss versichert sein, Erwachsene ebenso wie Kinder.
- als ausländische/-r Staatsangehörige/-r mit einer Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten und länger;
- als ausländische/-r Staatsangehörige/-r, wenn Sie in der Schweiz für weniger als drei Monate arbeiten und nicht über einen gleichwertigen ausländischen Versicherungsschutz verfügen;
- wenn Sie sich neu in der Schweiz niederlassen;
- wenn Sie als Schweizer/Schweizerin oder EU/EFTA-Staatsangehörige/-r in der Schweiz erwerbstätig sind und in einem EU-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen. Dies gilt auch für Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.
- wenn Sie als Schweizer/Schweizerin oder EU/EFTA-Staatsangehörige/-r ausschliesslich eine Rente oder eine Arbeitslosenentschädigung aus der Schweiz beziehen und in einem EU-Mitgliedstaat, in Island oder Norwegen wohnen. Dies gilt auch für Ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.
- als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, wenn Sie von Ihrem schweizerischen Arbeitgeber vorübergehend ins Ausland entsandt werden. Dies gilt auch für Ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen.
Wann muss ich mich versichern?
Die Krankenpflegeversicherung vergütet Ihnen rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn allfällige Auslagen, sofern Sie sich oder Ihr Neugeborenes rechtzeitig, d.h. innert drei Monaten seit Wohnsitznahme oder der Geburt in der Schweiz bei einem Krankenversicherer anmelden. Da auch zeitlich rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn allfällige Auslagen vergütet werden, sind zwingend auch die Prämien rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn zu entrichten.
Achtung
Falls Sie die Frist von drei Monaten seit Ihrer Wohnsitznahme oder der Geburt Ihres Kindes in der Schweiz nicht einhalten, bezahlen Sie einen Zuschlag, und bereits entstandene Auslagen werden von der Versicherung nicht vergütet.
Meine Familie war bisher bei mir mitversichert. In der Schweiz auch?
In der Schweiz gilt das System der Kopf-Prämie. Das heisst: Für jede Person – unabhängig von ihrem Alter oder Zivilstand – wird eine Krankenversicherungsprämie erhoben. Wenn Sie sich also mit Ihrer Familie in der Schweiz niederlassen, müssen Sie sämtliche Familienmitglieder bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden und damit auch für jedes Familienmitglied die jeweils erhobene Versicherungsprämie bezahlen.
Zurich
"Unkompliziert!"
Ihr Bedienung war schnell und unkompliziert. Merci!
Bern
"Professionelle..."
Ich habe mir alle Fakten und alle meine Optionen erklären lassen.
St Gallen
"Vielen Dank!"
Ich musste meine Krankenkasse schnell ändern. Vielen Dank!
Zurich
"Transparent."
Perfekt transparent, danke, dass du alles erklärt hast.
Bern
"Gründlich..."
Ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe.