
Familien Krankenkassen, spezielle Rabatte für Familien mit Kindern
Prämienverbilligung
Individuelle Prämienverbilligung auf einen Blick
Wer in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, erhält einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung – die individuelle Prämienverbilligung.

Was gibt es zur Prämienverbilligung sonst noch zu wissen?
In der Schweiz ist die Krankenversicherung obligatorisch. Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Versicherungsprämien.
Ob jemand im Kanton Anspruch auf Prämienverbilligung hat, hängt von drei Faktoren ab:
- Wohnsitz im Kanton am 1. Januar des Auszahlungsjahres
- steuerbares Gesamteinkommen
- steuerbares Gesamtvermögen
Automatische Benachrichtigung
Die Gemeindesteuerämter ermitteln aufgrund der Steuerfaktoren, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, und melden dies der SVA Zürich. Die SVA Zürich schickt diesen Einzelpersonen, Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnern und Familien ein Antragsformular. Es genügt, das Formular auszufüllen, zu unterschreiben und zurückzuschicken. Die SVA überweist die Prämienverbilligung direkt der Krankenkasse. Diese zieht den Betrag von den laufenden Prämienrechnungen ab.
Die Schweiz hat die individuelle Prämienverbilligung 1996 eingeführt – zusammen mit der Versicherungspflicht.
Wie funktioniert die Auszahlung der Prämienverbilligung?
Die SVA Zürich überweist die Prämienverbilligung der Krankenkasse. Diese zieht den Betrag ab Januar von den laufenden Prämienrechnungen ab.
Damit die Krankenkassen den Betrag mit den laufenden Prämien verrechnen können, meldet ihnen die SVA im Dezember des Vorjahres, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat.
Wechsel der Krankenkasse
Die alte Krankenkasse informiert die SVA, und die Prämienverbilligung wird automatisch an die neue Krankenkasse weitergeleitet. Die Kundinnen und Kunden müssen die SVA Zürich nicht informieren.

Wie funktioniert die Auszahlung der Prämienverbilligung?
Die Höhe der Prämienverbilligung hängt ab vom steuerbaren Gesamteinkommen, vom Wohnort und vom Alter. Für junge Erwachsene ab 18 zählen die eigenen Steuerfaktoren, auch wenn sie bei den Eltern wohnen.
Die SVA Zürich informiert die anspruchsberechtigten Personen im November 2019 schriftlich über den Betrag, der ihnen im Jahr 2020 zusteht.
Prämienverbilligung für junge Erwachsene
Junge Erwachsene (Jahrgang 1995 bis 2001) erhalten ein eigenes Antragsformular, auch wenn sie bei den Eltern wohnen.
Wenn sie aufgrund ihrer Steuerfaktoren Anspruch auf Prämienverbilligung haben und sich nicht in einer Erstausbildung befinden, erhalten sie die Prämienverbilligung für Kinder/junge Erwachsene.
Junge Erwachsene (Jahrgang 1995 bis 2001) in Erstausbildung erhalten bis zum Ausbildungsende eine erhöhte Prämienverbilligung. Für die Bearbeitung braucht die SVA:
- Das Antragsformular
- Einen aktuellen Ausbildungsnachweis, eine aktuelle Semesterbestätigung oder eine aktuelle Schulbestätigung (Legi)
Prämienverbilligung für Kinder
Für Neugeborene erhalten Eltern Prämienverbilligung ab dem Monat nach der Geburt. Ein Gesuch ist bei der Wohngemeinde einzureichen.
Kürzung der Prämienverbilligung
Die Prämienverbilligung darf nicht höher sein als die Jahresprämie für die obligatorische Krankenversicherung. Ist sie höher, müssen die Krankenkassen die übersteigenden Beträge der SVA Zürich zurückerstatten.
Bei Sistierung der Krankenversicherung infolge Militärdienstes besteht so lange kein Anspruch auf Prämienverbilligung.

Wie melde ich mich für die Prämienverbilligung an?
Wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, erhält von der SVA ein vorgedrucktes Antragsformular. Wenn die Angaben stimmen, genügt es, dieses Formular zu unterschreiben und zurückzuschicken.
Die Gemeindesteuerämter ermitteln jährlich aufgrund der Steuerfaktoren, wer Anspruch auf Prämienverbilligung hat, und melden dies der SVA. Die SVA Zürich schickt diesen Einzelpersonen, Ehepaaren bzw. eingetragenen Partnern und Familien ein vorgedrucktes Antragsformular. Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben innert zwei Monaten der SVA zurückzuschicken.
Wenn Änderungen notwendig sind oder Angaben zur Krankenkasse fehlen, benötigt die SVA für jede aufgeführte Person eine Kopie des aktuellen Versicherungsausweises.
Trotz Anspruch kein Antragsformular erhalten?
Wer trotz Anspruch auf Prämienverbilligung bis Ende Juli 2019 kein Antragsformular erhalten hat, wendet sich bitte in der Wohngemeinde an die zuständige Stelle für Prämienverbilligung.
Zurich
"Unkompliziert!"
Ihr Bedienung war schnell und unkompliziert. Merci!
Bern
"Professionelle..."
Ich habe mir alle Fakten und alle meine Optionen erklären lassen.
St Gallen
"Vielen Dank!"
Ich musste meine Krankenkasse schnell ändern. Vielen Dank!
Zurich
"Transparent."
Perfekt transparent, danke, dass du alles erklärt hast.
Bern
"Gründlich..."
Ich weiß, dass ich die richtige Entscheidung getroffen habe.