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10 Tipps für den Umzug in die Schweiz

Eine Landschaft wie aus dem Bilderbuch, historische Städte, attraktive Arbeitsbedingungen: Für viele ist ein Leben in der Schweiz der Traum schlechthin. Beamtengänge, Wohnungssuche und neue Versicherungen machen den Umzug allerdings nicht gerade einfach.

Mit diesen Tipps gelingen die ersten Schritte in die Wahlheimat.

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1. Die Aufenthaltsbewilligung beantragen

Meist beginnt der erste Schritt in die Schweiz mit einem neuen Job. Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft und vor dem Stellenantritt eine Aufenthaltsbewilligung bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde beantragen. Bringen Sie dazu:

  • den Personalausweis (oder den Reisepass) und
  • eine schriftliche Einstellungserklärung des Arbeitgebers mit.

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2. Bankkonto

Um ein Schweizer Bankkonto zu eröffnen, müssen Sie persönlich erscheinen mit:

  • Aufenthaltsbewilligung/gültigem Ausweis (bei noch fehlender
    Aufenthaltsbewilligung gilt auch die Wohnsitzbescheinigung)
  • Falls vorhanden: Arbeitsvertrag

Sie sind nun vielleicht auch etwas geschafft, aber Sie haben es geschafft. Wir freuen uns für Sie! Ab sofort heisst es: Geniessen Sie die Zeit in der Schweiz und leben Sie sich gut ein.

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3. Über die Grenze ziehen

Zieht man aus dem Ausland in die Schweiz, kommt zum Ausmisten, Packen und Beschriften der Papierkram wegen dem Zoll hinzu:

  • Damit Ihr Hausrat abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden kann, ist eine Wohnsitzverlegung notwendig. Zuziehende aus 25 EU-Staaten und aus den EFTA-Staaten weisen das etwa mit einem Arbeitsvertrag, einem Mietvertrag und/oder einer Abmeldebestätigung im Ausreiseland nach. Die Zollstelle beurteilt, ob die vorgelegten Unterlagen ausreichen. Studenten dagegen können ihre Siebensachen abgabenfrei einführen – auch dann, wenn sie den Wohnsitz nicht in die Schweiz verlegen.
  • Im Verzeichnis der eingeführten Gegenstände listen Sie auf, was Sie einführen möchten, wie z.B. xx Kartons Bücher oder xx Kartons Kleider, sowie gegebenenfalls den Wert. Gegenstände mit grösserem Wert, wie Möbel oder Wertgegenstände, müssen gesondert und detaillierter aufgeführt werden.
  • Zudem müssen Sie einen Abfertigungsantrag für Übersiedlungsgut bei der Zollstelle abgeben.
  • Eine aktuelle Auskunft zur Zahlungsmoral – in der Schweiz ist dies die Betreibungsauskunft vom Betreibungsamt der letzten Wohngemeinde. In Deutschland die Schufa.

Übrigens: Wundern Sie sich nicht, wenn Sie des Öfteren von «Zügeln» hören und lesen. Es handelt sich dabei nicht (nur) um Pferdezubehör. In der Schweiz bezeichnet man so auch das Umziehen.

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4. Vorsorgen

Einige Versicherungen sind obligatorisch und müssen von Ihnen selbst abgeschlossen werden, andere gehen direkt vom Bruttolohn ab. Hier ein kurzer Überblick:

  • Um eine Krankenversicherung abzuschliessen, brauchen Sie einen Wohnsitz in der Schweiz. Spätestens drei Monate nach Ankunft oder Arbeitsbeginn hierzulande müssen Sie sich und Ihre Familie selbst bei einer der knapp 60 schweizerischen Krankenversicherungen anmelden. Sie alle bieten in der obligatorischen Grundversicherung dieselben Leistungen an. Die Prämienunterschiede sind allerdings gross. Nehmen Sie sich Zeit bei der Suche!
  • Wenn Sie acht Stunden oder mehr pro Woche für einen Arbeitgeber arbeiten, sind Sie durch ihn gegen Unfälle versichert. Falls nicht, müssen Sie sich selbst versichern – Sie können Unfälle in diesem Fall in Ihre Krankenversicherung miteinschliessen.
  • Schliessen Sie auch eine Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung ab.
  • Die Schweizer Altersvorsorge beruht auf drei Säulen<
    1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV). Diese Versicherungen sind obligatorisch und gehen gleich vom Lohn ab.
    2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG). Sie ergänzt die AHV und die IV. Alle Arbeitnehmer, die bei der AHV versichert sind und ein festgelegtes Mindesteinkommen erzielen, sind beitragspflichtig
    3. Säule: Individuelle Vorsorge. Diese Selbstvorsorge ist freiwillig. Das Sparen für die 3. Säule hat steuerliche Vorteile.
  • Nachweis der obligatorischen Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse (kann bis 3 Monate nach Einreisedatum nachgereicht werden)
  • Kopie des Schweizer Mietvertrags

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5. Die Wohnung mieten

Sie haben den Mietvertrag unterschrieben? Herzlichen Glückwunsch! Nun wird meist eine Kaution von rund drei Monatsmieten fällig. Sie kommt auf ein Mietkautionskonto und dient dem Vermieter als Sicherheit. Nach dem Auszug geht sie samt Zinsen an Sie zurück.

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6. Die Steuern zahlen

Ausländische Arbeitnehmer mit einer Aufenthaltsbewilligung B zahlen in der Schweiz automatisch Quellensteuer: Der Arbeitgeber muss die Steuer jeden Monat vom Lohn abziehen und der Steuerbehörde überweisen. Die Abzüge sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Einen Steuerrechner finden Sie

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7. Radio und TV

Für Radio und TV müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Jeder Haushalt erhält automatisch eine Rechnung von der für die Abgaben zuständigen Firma Serafe.

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8. Eine Wohnung suchen

Im Idealfall startet man die Wohnungssuche, wenn man die Aufenthaltsbewilligung erhalten hat. Weil attraktive Wohnungen vor allem in grösseren Städten rar sind, sollten Sie bei der Besichtigung alle wichtigen Dokumente dabeihaben:

  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung (oder, falls nicht vorhanden, Kopie des Ausweises mit der Bitte, die Aufenthaltsbewilligung nachreichen zu dürfen)
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Kontaktdaten des letzten Vermieters als Referenz
  • Eine aktuelle Auskunft zur Zahlungsmoral – in der Schweiz ist dies die Betreibungsauskunft vom Betreibungsamt der letzten Wohngemeinde. In Deutschland die Schufa.

Meist erhalten Sie bei der Besichtigung ein Bewerbungsformular, das Sie so schnell wie möglich zurückschicken sollten. Tipp: Stechen Sie aus der Masse heraus. Manchmal hilft ein kurzes Vorstellungsschreiben mit einer Erklärung, warum Sie interessiert sind.

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9. Am Wohnsitz anmelden

Sie haben den Umzug gemeistert? Innerhalb von 14 Tagen ab Einreisedatum und vor Stellenantritt sollten Sie sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde melden – mit folgenden Dokumenten:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass jedes einreisenden Familienmitglieds
  • Passfoto jedes einreisenden Familienmitglieds
  • Dokumente zum Familienstand (Familienbuch, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden bei minderjährigen Kindern etc.)
  • Arbeitsvertrag bzw. Bescheinigung über die Hochschulzulassung
  • Nachweis der obligatorischen Grundversicherung bei einer Schweizer Krankenkasse (kann bis 3 Monate nach Einreisedatum nachgereicht werden)
  • Kopie des Schweizer Mietvertrags

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10. Das Auto mitnehmen

Wer sein Auto mitnehmen will, muss es direkt bei der Einfuhr in die Schweiz anmelden – auch, wenn Sie es bei Freunden oder Verwandten ausgeliehen haben. Dazu brauchen Sie:

  • ektronische Zollanmeldung
  • Rechnung und/oder Kaufvertrag
  • Fahrzeugausweis, Zulassungsschein (auch, falls bereits annulliert)
  • Reisepass oder Identitätskarte
  • Ursprungsnachweis, falls vorhanden
  • Bargeld, da nicht alle Zollstellen Kreditkarte akzeptieren

So geht es danach weiter:

Ihren Führerschein müssen Sie spätestens zwölf Monate nach der Einreise umschreiben lassen. Auch ihr Auto muss umgemeldet werden. Dafür muss es bei einer Schweizer Versicherung angemeldet sein.

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